W-GBG
Wiener Gleichbehandlungsgesetz – W-GBG
- Wiener Gleichbehandlungsgesetz – W-GBG
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 2. Teil GLEICHBEHANDLUNG
- 1. Abschnitt Gleichbehandlungsgebot
- § 3. Allgemeine Bestimmungen
- § 4. Auswahlkriterien
- § 5. Einreihung von Verwendungen und Dienstposten
- § 6. Ausschreibung von Dienstposten und Funktionen
- § 7. Sexuelle Belästigung
- § 7a. Sonstige Belästigung auf Grund des Geschlechts
- § 8. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
- § 9. Zusammensetzung von Kommissionen
- 2. Abschnitt Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
- § 10. Begründung eines Dienstverhältnisses
- § 11. Festsetzung des Entgelts
- § 12. Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
- § 13. Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
- § 14. Beruflicher Aufstieg
- § 15. Gleiche Arbeitsbedingungen
- § 16. Beendigung des Dienstverhältnisses
- § 17. Schadenersatz wegen sexueller Belästigung und sonstiger Belästigung auf Grund des Geschlechts
- § 17a. Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Viktimisierung
- § 17b. Mehrfachdiskriminierung
- § 17c. Verletzung der Würde
- § 18. Geltendmachung von Ansprüchen
- 3. Teil MIT DER GLEICHBEHANDLUNG UND FRAUENFÖRDERUNG BEFASSTE EINRICHTUNGEN UND PERSONEN
- 1. Abschnitt Gleichbehandlungskommission
- § 19. Einrichtung und Mitgliedschaft
- § 20. Ruhen und Enden der Mitgliedschaft
- § 21. Stellungnahmen und Beratungen der Gleichbehandlungskommission
- § 22. Gutachten der Gleichbehandlungskommission in Angelegenheiten des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes
- § 23.
- § 24. Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission
- § 25. Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission
- 2. Abschnitt Gleichbehandlungsbeauftragte oder Gleichbehandlungsbeauftragter
- § 26. Bestellung der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 27. Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 28. Rechtsstellung der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 29. Geheimhaltungspflicht
- § 30. Ruhen und Enden der Funktion
- § 31. Einrichtung und Mitgliedschaft
- § 32. Aufgaben der Arbeitsgruppe
- § 33. Geschäftsführung der Arbeitsgruppe
- 3. Abschnitt Kontaktfrauen
- § 34. Bestellung der Kontaktfrauen
- § 35. Aufgaben der Kontaktfrauen
- § 36. Geschäftsführung und Rechtsstellung der Kontaktfrauen
- 4. Teil BESONDERE FÖRDERUNGSMASSNAHMEN FÜR FRAUEN
- § 37. Frauenförderungsgebot
- § 38. Gleichstellungsprogramm
- § 39. Bevorzugte Aufnahme in den Dienst der Gemeinde Wien
- § 40. Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg
- § 41. Bevorzugung bei der Aus- und Weiterbildung
- § 42. Förderungsmaßnahmen für Karenzierte
- 5. Teil
- § 43. BERICHTSWESEN
- § 43a. Bericht zur Einkommenstransparenz
- 6. Teil ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- § 44.
- § 44a.
- § 44b.
- § 44c.
- § 45.
- § 45. Übergangsbestimmung zur 20. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz
- § 45a. Verordnungserlassung
- § 45b. Auflegen von Vorschriften
- § 46. Verweisung auf andere Gesetze und auf Richtlinien der Europäischen Union
- § 47. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
- § 48. Richtlinienumsetzung
- § 49. In-Kraft-Treten