Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft
Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft- Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft) [CELEX-Nrn.: 389L0655, 395L0063 und 32001L0045]
- Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft- Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft) [CELEX-Nrn.: 389L0655, 395L0063 und 32001L0045]
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
- § 4. Information
- § 5. Unterweisung
- § 6. Prüfpflichten
- § 7. Abnahmeprüfung
- § 8. Wiederkehrende Prüfung
- § 9. Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
- § 10. Prüfung nach Aufstellung
- § 11. Prüfbefund, Prüfplan
- § 12. Aufstellung
- § 13. Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen
- § 14. Erprobung
- § 15. Verwendung
- § 16. Wartung
- § 17. Besondere Arbeiten
- 2. Abschnitt Besondere Regelungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel
- § 18. Arbeitsmittel zum Heben von Lasten
- § 19. Krane
- § 20. Fahrzeughebebühnen, Hubtische, Ladebordwände
- § 21. Heben von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen
- § 22. Arbeitskörbe
- § 23. Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen
- § 24. Programmgesteuerte Arbeitsmittel
- § 25. Bearbeitungsmaschinen
- § 26. Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren
- § 27. Stetigförderer
- § 28. Handwerkzeuge
- § 29. Bolzensetzgeräte
- § 30. Kompressoranlagen
- § 31. Zentrifugen
- § 32. Verbrennungskraftmaschinen
- § 33. Fahrbewilligung
- 3. Abschnitt Leitern und Gerüste
- § 34. Allgemeine Bestimmungen über Leitern
- § 35. Festverlegte Leitern
- § 36. Anlegeleitern
- § 37. Stehleitern
- § 38. Mechanische Leitern
- § 39. Strickleitern
- § 40. Gerüste
- 4. Abschnitt Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- § 41. Ergonomie von Arbeitsmitteln
- § 42. Steuersysteme von Arbeitsmitteln
- § 43. Gefahrenstellen an Arbeitsmitteln
- § 44. Gefahren, die von Arbeitsmitteln ausgehen können
- § 45. Ein- und Ausschaltvorrichtungen
- § 46. Not-Halt-Befehlsgeräte
- § 47. Standplätze, Aufstiege
- § 48. Feuerungsanlagen
- § 49. Leitungen und Armaturen
- § 50. Behälter
- § 51. Silos und Bunker für Schüttgüter und Gärfutter
- § 52. Gülle- und Jauchegruben
- § 53. Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen
- § 54. Beschaffenheit von selbstfahrenden Arbeitsmitteln
- § 54a. Arbeitsplätze auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln
- § 54b. Überroll- und Kippschutz bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln
- § 55. Beschaffenheit von Türen und Toren
- § 56. Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen
- § 57. Beschaffenheit von Schleifmaschinen
- § 58. Beschaffenheit von Pressen und Stanzen
- § 59. Beschaffenheit von Kompressoren
- § 60. Beschaffenheit von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren
- § 61. Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten
- 5. Abschnitt
- § 62. Schlussbestimmungen
- § 63. Bezugnahme auf Richtlinien
- § 64. Übergangsbestimmungen und In-Kraft-Treten
- 1. Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen – Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln gemäß § 3 Abs. 1
- 2. Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen – Aufstellung und Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß § 3 Abs. 1
- Sicherheitsabstände im Sinne des § 43