Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 7. Jänner 1959, Zl.: IX-46-1959, über die Vornahme der tierärztlichen Untersuchung von Tieren bei der Beförderung mit der Eisenbahn, mit Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen im Burgenlande (LGBl.Nr. 3/1959)