Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 86/1996

AT - Landesrecht Burgenland
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. Dezember 1996 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge im § 50 Abs. 6 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes verfassungswidrig war (LGBl.Nr. 86/1996)

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