LGBl.Nr. 69/2000
Verordnung über die Verwandtstellung von Lehrberufen sowie die Anrechnung von Lehrzeiten (LGBl.Nr. 69/2000)
- Verordnung über die Verwandtstellung von Lehrberufen sowie die Anrechnung von Lehrzeiten (LGBl.Nr. 69/2000)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Verwandtstellung von Lehrberufen
- § 2
- Ausmaß der Anrechnung von Lehrzeiten
- § 4
- Prüfungsgebühren
- § 5
- In-Kraft-Treten
- Verwandtstellung von Lehrberufen
- Ausmaß der Anrechnung von Lehrzeiten zwischen land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen untereinander
- Ausmaß der Anrechnung von Lehrzeiten in Lehrberufen gewerblicher Art auf land- und forstwirtschaftliche Lehrberufe