LGBl.Nr. 49/2005
Verordnung des Landeshauptmannes über die Verlängerung der Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht nach §32 WRG 1959 für bestehende Kleinkläranlagen (LGBl.Nr. 49/2005)
- Verordnung des Landeshauptmannes über die Verlängerung der Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht nach §32 WRG 1959 für bestehende Kleinkläranlagen (LGBl.Nr. 49/2005)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1*) Verlängerung für Kleinkläranlagen in geschlossenen Siedlungsgebieten
- § 2*) Verlängerung für Kleinkläranlagen außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete
- § 3 Vorzeitige Endigung der Verlängerung
- § 4*) Inkrafttreten