Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 78/1990

AT - Landesrecht Burgenland
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Dezember 1990 aufgrund der die Verkaufsstellen in der Marktgemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal ganzjährig an Sonn- und Feiertagen von 8.00 - 12.00 Uhr offengehalten werden dürfen (LGBl.Nr. 78/1990)

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