Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 109/2015

AT - Landesrecht Oberösterreich
Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 und 116a Abs. 6 B-VG zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg über die Bildung von Gemeindeverbänden, welchen Gemeinden beider Länder angehören (LGBl.Nr. 109/2015)

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