LGBl. Nr. 69/1989
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt und Wasserwirtschaftsfonds (LGBl. Nr. 69/1989)
- Vereinbarung gemäß Art. 15 a B VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt und Wasserwirtschaftsfonds (LGBl. Nr. 69/1989)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen
- Artikel 1
- Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung
- Artikel 2
- Änderung der Zuständigkeitsverteilung
- Artikel 3
- Verwendung der Mittel für die Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung
- Artikel 4
- Übergangsbestimmungen
- Artikel 5
- Aushaltende Forderungen
- Artikel 6
- Gebührenbefreiungen
- Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds
- Artikel 7
- Schlußbestimmungen
- Artikel 8
- Abänderung und Kündigung
- Artikel 9
- Erfüllungsfristen
- Artikel 10
- Inkrafttreten
- Artikel 11
- Urkunden