Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 3/2023

AT - Landesrecht Salzburg
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird (LGBl Nr 3/2023)

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