LGBl.Nr. 59/1989
Kundmachung des Landeshauptmannes vom 16. Oktober 1989 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (LGBl.Nr. 59/1989)
- Kundmachung des Landeshauptmannes vom 16. Oktober 1989 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (LGBl.Nr. 59/1989)
- Langtitel