Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. 0805-0

AT - Landesrecht Niederösterreich
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Aufteilung und Verwendung der nach § 4 Z 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1986, BGBl.Nr. 396, zur Verfügung stehenden Mittel für ein Warn- und Alarmsystem, sowie die Einräumung wechselseitiger Benützungsrechte an den Anlagen dieses Systems (LGBl. 0805-0)

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