LGBl. Nr. 71/1991
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 4. Juni 1991, mit der zum Schutz des Grundwasservorkommens im Bereich des Munitionsdepots Stadl-Paura für eine zukünftige Trink- und Nutzwassergewinnung in den Marktgemeinden Stadl-Paura und Bad Wimsbach-Neydharting sowie in der Gemeinde Roitham ein Grundwasserschongebiet bestimmt wird (LGBl. Nr. 71/1991)
- Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 4. Juni 1991, mit der zum Schutz des Grundwasservorkommens im Bereich des Munitionsdepots Stadl-Paura für eine zukünftige Trink- und Nutzwassergewinnung in den Marktgemeinden Stadl-Paura und Bad Wimsbach-Neydharting sowie in der Gemeinde Roitham ein Grundwasserschongebiet bestimmt wird (LGBl. Nr. 71/1991)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel