LGBl.Nr. 60/2015
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Salzachauen“ in den Gemeinden Ostermiething und St. Pantaleon als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird (LGBl.Nr. 60/2015)
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Salzachauen“ in den Gemeinden Ostermiething und St. Pantaleon als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird (LGBl.Nr. 60/2015)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1 Bezeichnung
- § 2 Grenzen
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Erlaubte Eingriffe
- § 5 Ziele des Landschaftspflegeplans
- § 6 Landschaftspflegeplan
- § 7 Verweisungen
- § 8 Inkrafttreten