Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Dezember 1994, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden und eines aufgrund des Gemeindebedienstetengesetzes 1971 gebildeten Gemeindeverbandes auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 72/1994)