Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 66/1998

AT - Landesrecht Burgenland
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. September 1998, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der nachstehenden Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 66/1998)

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