Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 59/2004

AT - Landesrecht Burgenland
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. Oktober 2004, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 59/2004)

Inhaltsverzeichnis wird erstellt

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht