Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 24/2000

AT - Landesrecht Burgenland
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Feber 2000, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 24/2000)

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