LGBl.Nr. 20/1973
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Mai 1973, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden und der durch das Gemeindebedienstetengesetz 1971 gebildeten Gemeindeverbände auf die Landesregierung übertragen wird. (LGBl.Nr. 20/1973)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Mai 1973, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden und der durch das Gemeindebedienstetengesetz 1971 gebildeten Gemeindeverbände auf die Landesregierung übertragen wird. (LGBl.Nr. 20/1973)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- § 2