LKWO 2024
Salzburger Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2024 – LKWO 2024
- Salzburger Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2024 – LKWO 2024
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Wahlkreise, Mandatszahlen
- § 1
- Ausschreibung der Wahl
- § 2
- Wahlbehörden
- § 3
- Ortswahlbehörde
- § 4
- Bezirkswahlbehörde
- § 5
- Hauptwahlbehörde
- § 6
- Beisitzer und Ersatzbeisitzer
- § 7
- Zusätzliche Aufgaben von Stellvertretern und Ersatzbeisitzern
- § 8
- Änderungen in der Zusammensetzung der Wahlbehörden
- § 9
- Konstituierung der Wahlbehörden
- § 10
- Geschäftsführung der Wahlbehörden
- § 11
- Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
- § 12
- Aktives Wahlrecht
- § 13
- Anlage der Wählerverzeichnisse
- § 14
- Auflegung der Wählerverzeichnisse
- § 15
- Ausfolgung des Wählerverzeichnisses
- § 16
- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
- § 17
- Einspruchsentscheidung; Beschwerde; Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 18
- Passives Wahlrecht
- § 19
- Wahlvorschläge
- § 20
- Inhalt des Wahlvorschlages
- § 21
- Besondere Bestimmungen über die Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 22
- Überprüfung der Wahlvorschläge
- § 23
- Ergänzung des Wahlvorschlages
- § 24
- Abschluss und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
- § 25
- Ausübung des Wahlrechts im Weg der Briefwahl
- § 26
- Wahlort, Wahllokal, Wahlzeit
- § 27
- Leitung der Wahlhandlung, Einrichtung des Wahllokales
- § 28
- Verbotszone
- § 29
- Wahlzelle
- § 30
- Wahlzeugen
- § 31
- Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Wahllokal
- § 32
- Einleitung der Wahlhandlung
- § 33
- Stimmabgabe
- § 34
- Stimmabgabe und Vorgang bei der Briefwahl
- § 35
- Abstimmungsverzeichnis
- § 36
- Ausübung des Wahlrechtes; Zulassung zur Stimmabgabe
- § 37
- Wahlkuvert, amtlicher Stimmzettel, sonstige Formulare
- § 38
- Gültigkeit der amtlichen Stimmzettel
- § 39
- Ungültigkeit des Stimmzettels
- § 40
- Abschluss der Wahlhandlung
- § 41
- Niederschrift für den Wahlvorgang und das örtliche Wahlergebnis
- § 42
- Übermittlung der Wahlakten an die Bezirkswahlbehörde
- § 43
- Erstreckung der Wahlhandlung
- § 44
- Stimmenermittlung durch die Bezirkswahlbehörde
- § 45
- Mandatsermittlung für die Wahl der Bezirksbauernkammer
- § 46
- Feststellung der gewählten Bewerber
- § 47
- Niederschrift der Bezirkswahlbehörde
- § 48
- Mandatsermittlung für die Wahl der Landwirtschaftskammer
- § 49
- Kundmachung der Wahlergebnisse
- § 50
- Einsprüche gegen zahlenmäßige Ermittlungen
- § 51
- Einberufung zur konstituierenden Sitzung; Wahlscheine
- § 52
- Sonderbestimmung für den Fall nicht gleichzeitig durchgeführter Wahlen
- § 53
- Mandatsverlust, Zurücklegung des Mandats, Berufung der Ersatzgewählten
- § 54
- Fristen
- § 55
- Kostenregelung; Mitwirkung der Gemeinden
- § 56
- Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens
- § 57
- Durchführung von amtlichen Befragungen
- § 58
- Stimmbezirk
- § 59
- Ausschreibung
- § 60
- Wahlbehörden
- § 61
- Erfassung der Stimmberechtigten
- § 62
- Befragungsblätter und Kuverts
- § 63
- Gültigkeit der Abstimmung
- § 64
- Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- § 65
- Kundmachung und Beratung der Abstimmungsergebnisse
- § 66
- In- und Außerkrafttreten
- § 67