VÜR
INHALT
VÜR: Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung
- VÜR: Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung
- 1. Allgemeine Grundsätze
- 1.1 Ziele
- 1.2 Prioritäten
- 1.2.1 Reduzierung von Verkehrsunfällen
- 1.2.2 Verminderung von Unfallfolgen
- 1.2.3 Verhütung von Behinderungen
- 1.2.4 Verhütung von Belästigungen und schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt
- 1.3 Einschreiten nach pflichtgemäßem Ermessen (Opportunitätsprinzip - § 47 OWiG)
- 2. Durchführung der Verkehrsüberwachung
- 2.1 Grundsätzliches
- 2.2 Zuständigkeit
- 2.3 Einsatz von Angestellten
- 2.3.1
- 2.3.2
- 2.4 Umfang der Überwachung
- 2.4.1
- 2.4.2
- 2.4.3
- 2.4.4
- 2.5 Verfahren
- 2.5.1 Ankündigung von Maßnahmen der Verkehrsüberwachung
- 2.5.2 Durchführung polizeilicher Verkehrskontrollen
- 2.5.3 Sonderrechte
- 2.5.4 Anhalten
- 2.6 Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
- 2.6.1 Bedeutung des Verstoßes
- 2.6.1.1 Gefährlichkeit des Verstoßes
- 2.6.1.2 Folgen des Verstoßes
- 2.6.2 Auswirkungen des Verstoßes auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und auf die Umwelt
- 2.7 Beweissicherung/-führung
- 2.8 Verkehrsüberwachung durch Polizeibeamte in ziviler Kleidung; Einsatz von Fahrzeugen, die nicht als Polizeifahrzeuge gekennzeichnet sind (neutrale Fahrzeuge)
- 2.9 Tarnung von technischem Gerät
- 2.10 Ganzheitlicher Kontrollansatz
- 2.11 Datenschutz
- 3. Ahndung
- 4. Gemeinden und Zweckverbände
- 5. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
- 6. Ergänzende Weisungen
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