Vollzug des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG)
INHALT
Vollzug des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG)
- Vollzug des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG)
- „A. Reisekostenvergütung für die Mitglieder der Personalvertretungen, Art. 44 Abs. 1 Satz 2 BayPVG
- I. Personalratsreisen; Genehmigungsfreiheit
- II. Notwendige Reisen
- III. Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle bei freigestellten Personalräten der Stufenvertretungen
- 1. Gleichbehandlung mit Beamten
- 2. Tägliche Rückkehr zum Wohnort
- 3. Reisekosten für überwiegend Freigestellte
- 4.
- IV. Überprüfung durch die Dienststellen
- V. Verbuchung im Haushalt
- B. Ersatz von Sachschäden bei Personalratsreisen, Art. 44 Abs. 1 Satz 3 BayPVG
- I. Anspruchsvoraussetzungen
- II. Obliegenheiten
- III. Haftungsausschlüsse
- IV. Erstattung nach anderen Vorschriften
- C. Freistellung von Personalratsmitgliedern von ihrer dienstlichen Tätigkeit, Art. 46 Abs. 3 bis 5 BayPVG
- I. Generelle Freistellungen, Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayPVG
- 1. Umfang der Freistellungen
- 2. Auswahl der freizustellenden Personalratsmitglieder, Art. 46 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 BayPVG
- 3. Entscheidung über die Freistellung
- 4. Wirkungen der Freistellung
- II. Freistellung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, Art. 46 Abs. 5 BayPVG
- 1. Voraussetzungen
- 2. Verfahren
- 3. Wirkung der Freistellung
- 4. Kostentragung
- 5. Verbuchung im Haushalt
- 6. Dienst- und Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Personalratsschulungen
- D. Entsprechende Anwendung für andere Personalvertretungen
- E. Geltungsdauer
Feedback