Vollzug des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und dem Freistaat Bayern über die Erhaltung der Abmarkung der Landesgrenzen
INHALT
Vollzug des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und dem Freistaat Bayern über die Erhaltung der Abmarkung der Landesgrenzen
- Vollzug des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und dem Freistaat Bayern über die Erhaltung der Abmarkung der Landesgrenzen
- 1. Grenznachweise (Zu Art. 1 des Abkommens)
- 2. Erfassung der Abmarkungsmängel (Zu Art. 2 des Abkommens)
- 2.1
- 2.2
- 3. Zuständigkeit für die Behebung der Abmarkungsmängel (Zu Art. 3 des Abkommens)
- 3.1
- 3.2
- 4. Inangriffnahme der Arbeiten (Zu Art. 4 des Abkommens)
- 5. Einschaltung von zusätzlichen Grenzpunkten als Zwischenmarken zwischen Landesgrenzpunkten (Zu Art. 7 Abs. 6 des Abkommens)
- 6. Niederschrift (Zu Art. 8 des Abkommens)
- 6.1
- 6.2
- 6.3
- 6.4
- 7. Kosten (Zu Art. 11 des Abkommens)
- 7.1
- 7.2
- 7.3
- 8. Schlussvorschrift
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