Vollzug des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG)
INHALT
Vollzug des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG)
- Vollzug des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG)
- 1. Dienstausweis der Forstschutzbeauftragten
- 2. Dienstabzeichen der Forstschutzbeauftragten
- 3. Dauer der Berechtigung
- 4. Zuständigkeit
- 5. Kosten
- 6. Dienstausweis und Dienstabzeichen für die Forstschutzbeauftragten der Gemeinden, anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Anstalt des öffentlichen Rechts „Bayerische Staatsforsten
- 7. Dienstausweis und Dienstabzeichen für die Forstschutzbeauftragten der unteren Forstbehörden
- 8. Inkrafttreten, Geltungsdauer
- Anlagen
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