Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen
INHALT
Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen
- Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen
- 1. Geltungsbereich
- 2. Koordination der strukturellen Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den Schulen im Jugendamtsbezirk
- 2.1
- 2.2
- 3. Besprechungen zwischen Jugendamt und Schulen
- 3.1
- 3.2
- 3.2.1
- 3.2.2
- 3.2.3
- 3.2.4
- 3.2.5
- 3.2.6
- 4. Information zum Einsatz von Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen und JaS-Standorten
- 5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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