Richtlinien über die Veränderung von Ansprüchen nach Art. 59 BayHO, § 32 KommHV bzw. § 31 KommHV-Doppik im Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Ausbildungsförderung...
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Richtlinien über die Veränderung von Ansprüchen nach Art. 59 BayHO, § 32 KommHV bzw. § 31 KommHV-Doppik im Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes
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