Richtlinien über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von im Jahr 2022 entstandenen Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär...
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Richtlinien über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von im Jahr 2022 entstandenen Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Freistaat Bayern
- Richtlinien über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von im Jahr 2022 entstandenen Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Freistaat Bayern
- 1. Zweck der Finanzhilfen
- 2. Antragsberechtigte und Begünstigte
- 2.1 Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des ÖPNV
- 2.2 Verkehrsunternehmen
- 2.3 Zweckverbände und/oder Verbundorganisationen als Sammelantragsteller
- 2.4 Aufgabenträger als Sammelantragsteller
- 3. Voraussetzungen
- 3.1 Schadenseintritt
- 3.2 Kein anderweitiger Ausgleich der Schäden
- 3.3 Kein Ausschluss des Empfängers
- 3.4 Kleinbeihilfenregelung Bund
- 3.5 Bundesregelung Fixkostenhilfe
- 4. Art und Umfang, Höhe der Finanzhilfe
- 4.1 Leistungsart
- 4.2 Anteiliger Ausgleich
- 4.3 Ausgleichsfähige Schäden
- 4.3.1 Schäden für die Leistungsempfänger nach Nummer 2.1: Aufgabenträger
- 4.3.1.1 Tarifliche Mindereinnahmen
- 4.3.1.2 Mindereinnahmen aus dem Ausgleich nach §§ 228 ff. SGB IX
- 4.3.1.3 Weitere Schäden
- 4.3.1.4 Minderung des Ausgleichs nach § 45a PBefG
- 4.3.1.5 Maßnahmen zum Schadensausgleich, unter anderem Notvergaben
- 4.3.1.6 Erhöhte Ausgaben für die Anpassung der Vertriebsprozesse sowie Ausgaben für die Endkundenkommunikation beim 9-Euro-Ticket
- 4.3.1.7 Anzurechnende Einsparungen
- 4.3.2 Schäden für die Empfänger nach Nummer 2.2: Verkehrsunternehmen
- 4.3.2.1 Mindereinnahmen aus öffentlichen Dienstleistungsaufträgen
- 4.3.2.2 Tarifliche Mindereinnahmen
- 4.3.2.3 Mindereinnahmen aus dem Ausgleich nach §§ 228 ff. SGB IX
- 4.3.2.4 Weitere Schäden
- 4.3.2.5 Minderung des Ausgleichs nach § 45a PBefG
- 4.3.2.6 Erhöhte Ausgaben für die Anpassung der Vertriebsprozesse sowie Ausgaben für die Endkundenkommunikation beim 9-Euro-Ticket
- 4.3.2.7 Anzurechnende Einsparungen
- 4.3.2.8 Bundesregelung Fixkostenhilfe
- 4.4 Länderübergreifende Verkehre
- 5. Sonstige Bestimmungen
- 5.1 Überkompensationsverbot
- 5.2 Hinweis auf Subventionserheblichkeit
- 5.3 Nachweis des Schadens
- 5.4 Erstattungspflicht, Rückforderung bei Überzahlung
- 5.5 Veröffentlichung der Beihilfe
- 6. Bewilligungsbehörde
- 7. Verfahren
- 8. Europäisches Beihilferecht
- 9. Auskunftspflichten, Prüfung
- 10. Datenschutzerklärung
- 11. Berichtswesen
- 12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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