Nachweis der nach der Lehramtsprüfungsordnung I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse
INHALT
Nachweis der nach der Lehramtsprüfungsordnung I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse
- Nachweis der nach der Lehramtsprüfungsordnung I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse
- 1. Latinum und Graecum
- 2. Ausreichende Kenntnisse in Latein und Griechisch für Studierende der Evangelischen bzw. Katholischen Religionslehre
- 3. Fremdsprachliche Qualifikation (selbstständige Sprachverwendung) in Englisch (Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- 4. Gesicherte Kenntnisse in Latein oder einer modernen Fremdsprache (Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- 5. Kenntnisse in Latein oder in einer modernen Fremdsprache (Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- 6. Grundkenntnisse in einer modernen Fremdsprache (Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- 7. Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Partnersprache (Fremdsprache) für Studierende der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
- 8. Inkrafttreten
Feedback