Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“
INHALT
Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“
- Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“
- 1. Ziel des Modellversuchs
- 2. Teilnahme am Modellversuch
- 3. Anzuwendende Bestimmungen
- 3.1
- 3.2
- 4. Struktur der Ausbildung, Aufnahmevoraussetzungen, Dauer
- 5. Inhalte der Ausbildung
- 6. Praktische Ausbildung
- 6.1 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung nach dem 1. August 2017 begonnen haben:
- 6.2 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung vor dem 1. August 2017 begonnen haben:
- 7. Nachweise des Leistungsstands, Bildung der Jahresfortgangsnoten, Entscheidung über das Vorrücken und Zeugnisse.
- 8. Abschlussprüfung und Staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher
- 8.1 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung nach dem 1. August 2017 begonnen haben:
- 8.2 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung vor dem 1. August 2017 begonnen haben:
- 9. Festsetzung des Prüfungsergebnisses, Wiederholen der Abschlussprüfung und Nachprüfung der Abschlussprüfung gem. Nr. 8.1 Sätze 3 und 5 bzw. gem. Nr. 8.2 Sätze 3 und 5
- 9.1 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung nach dem 1. August 2017 begonnen haben:
- 9.1.1 Festsetzung des Prüfungsergebnisses:
- 9.1.2 Wiederholen der Abschlussprüfung und Nachprüfung der Abschlussprüfung gem. Nr. 8.1 Sätze 3 und 5:
- 9.2 Regelungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs, die die Ausbildung vor dem 1. August 2017 begonnen haben:
- 9.2.1 Festsetzung des Prüfungsergebnisses:
- 9.2.2 Wiederholen der Abschlussprüfung und Nachprüfung der Abschlussprüfung gem. Nr. 8.2 Sätze 3 und 5:
- 10. Beginn und Dauer des Modellversuchs
- 11. Inkrafttreten
- Anlagen
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