FwZR
INHALT
FwZR: Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens
- FwZR: Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens
- 1. Zweck der Zuwendung
- 2. Gegenstand der Förderung
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 3. Zuwendungsempfänger
- 4. Zuwendungsvoraussetzungen
- 4.1 Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit
- 4.2 Maßnahmebeginn
- 4.3 Technische Vorschriften
- 4.3.1 Feuerwehrhäuser
- 4.3.2 Feuerwehrfahrzeuge, -anhänger und -geräte
- 4.4 Besondere Einrichtungen in Feuerwehrhäusern
- 4.4.1 Schlauchpflegeeinrichtungen und deren Geräteausstattungen
- 4.4.2 Atemschutzwerkstätten und Atemschutz-Übungsanlagen sowie deren Geräteausstattungen
- 4.4.3
- 4.4.4
- 4.5 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen für Feuerwehrfahrzeuge, -anhänger und -geräte
- 4.5.1
- 4.5.2
- 4.5.3
- 4.5.4
- 4.5.5
- 4.5.6
- 4.5.7
- 4.5.8
- 4.5.9
- 4.5.10
- 4.5.11
- 4.5.12
- 4.5.13
- 4.5.14
- 4.5.15
- 4.5.16
- 4.5.17
- 4.6 Ergänzende Zuwendungsvoraussetzungen beim Bau von Feuerwehrhäusern – Baukostenzuschuss
- 4.7 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen im Wege eines Raten- oder Mietkaufs
- 5. Kommunale Kooperationen
- 5.1 Gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bzw. -anhängern durch mehrere Kommunen
- 5.2 Gemeinschaftliche Feuerwehrhäuser mehrerer Kommunen, gemeinsame Atemschutz-Übungsanlagen, Atemschutzwerkstätten oder Schlauchpflegeeinrichtungen mehrerer Kommunen
- 5.2.1
- 5.2.2
- 6. Art und Umfang der Zuwendung
- 6.1 Art der Förderung
- 6.2 Höhe der Zuwendung
- 6.3 Mehrfachförderung
- 7. Verfahren
- 7.1 Form des Zuwendungsantrags, Unterlagen
- 7.1.1
- 7.1.2 Vorzeitige Beschaffung, vorzeitiger Baubeginn
- 7.2 Entscheidung über den Zuwendungsantrag
- 7.3 Bewilligung
- 7.4 Bindungsfrist
- 7.5 Abnahme
- 7.6 Nachweis der Verwendung
- 7.7 Beteiligungsverzicht
- 8. Schlussbestimmungen
- 8.1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- 8.2 Übergangsregelung
- Anlagen
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