Entschädigung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses sowie für die Mitwirkung bei den Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz
INHALT
Entschädigung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses sowie für die Mitwirkung bei den Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz
- Entschädigung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses sowie für die Mitwirkung bei den Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz
- 1. Berufsbildungsausschuss
- 2. Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz
- 2.1 Auslagen
- 2.2 Prüfungsvergütung
- 2.2.1
- 2.2.2
- 2.2.3
- 2.2.4
- 2.3 Zahlung der Entschädigung
- 3. Inkrafttreten
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