Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Vom 2. Januar 2012
INHALT
Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Vom 2. Januar 2012
- Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Vom 2. Januar 2012
- Inhaltsübersicht
- Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung
- Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
- Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
- 1. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen
- 2. Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Tierärzte und Zahnärzte
- 2.1 Apotheker
- 2.2 Ärzte und Zahnärzte
- 2.3 Tierärzte
- 2.4. Psychotherapeuten
- 3. Beschäftigte in Bäderbetrieben
- 4. Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten, Beschäftigte in Landesversorgungsämtern
- 5. Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst
- 5.1 Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst
- 5.2 Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
- 6. Beschäftigte in der Forschung
- 7. (nicht besetzt)
- 8. Beschäftigte im Fremdsprachendienst
- 8.1 Konferenzdolmetscher
- 8.2 Überprüfer und Übersetzer
- 8.3 Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachensekretäre)
- 9. Beschäftigte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau
- 9.1 Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte
- 9.2 Pflanzenbeschauer und staatliche Fischereiaufseher
- 9.3 Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben
- 10. Beschäftigte in Gesundheitsberufen
- 10.1. Lehrkräfte in Schulen für Gesundheitsberufe
- 10.2 Audiologie-Assistenten
- 10.3 Amtliche Fachassistenten, Desinfektoren, Gesundheitsaufseher, Seehafengesundheitsaufseher
- 10.4 Diätassistentinnen
- 10.5 Ergotherapeuten
- 10.6 Logopäden
- 10.7 Masseure und medizinische Bademeister
- 10.8 Medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte
- 10.9 Präparationstechnische Assistenten, Sektionsgehilfen
- 10.10 Medizinisch-technische Assistentinnen, medizinisch-technische Gehilfinnen
- 10.11 Orthoptistinnen
- 10.12 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
- 10.13 Pharmazeutisch-technische Assistenten
- 10.14 Physiotherapeuten
- 10.15 Zahntechniker
- 11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
- 12. Beschäftigte im Justizdienst
- 12.1 Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
- 12.2 Beschäftigte im allgemeinen Justizvollzugsdienst
- 13. Beschäftigte im Kanzleidienst
- 14. Beschäftigte im Kassendienst
- 15. Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure
- 15.1 Technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure
- 15.2 Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit Sonderausbildung
- 15.3 Maschinenmeister
- 15.4 Gärtnermeister, Meister im gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Betrieb
- 15.5 Meister
- 16. Beschäftigte in Registraturen
- 17. Beschäftigte mit Restaurierungs-, Präparierungs- und Konservierungsarbeiten
- 18. Beschäftigte im Rettungsdienst
- 18.1 Beschäftigte in Leitstellen
- 18.2 Beschäftigte im Rettungsdienst
- 18.3 Beschäftigte an Rettungsdienstschulen
- 19. Beschäftigte in der Schifffahrt
- 20. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
- 20.1 Leiterinnen von Erziehungsheimen oder von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung
- 20.2 Leiterinnen von Kindertagesstätten
- 20.3 Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung
- 20.4 Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/Psychagogen, Bewährungshelfer, Heilpädagogen
- 20.5 Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst
- 20.6 Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen
- 21. Beschäftigte in der Steuerverwaltung
- 22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen
- 22.1 Ingenieure
- 22.2 Techniker
- 22.3 Technische Assistenten
- 22.4 Laboranten
- 22.5 Zeichner
- 22.6 Baustellenaufseher (Bauaufseher)
- 22.7 Modelleure
- 22.8 Vermessungstechniker, Landkartentechniker, Planungstechniker
- 22.9 Reproduktionstechnische Beschäftigte
- 22.10 Operateure, Strahlenschutztechniker und Strahlenschutzlaboranten in Kernforschungseinrichtungen
- 22.11 Fotografen
- 22.12 Fotolaboranten
- 23. Technische Beschäftigte im Eichdienst
- 24. Beschäftigte an Theatern und Bühnen
- 24.1 Beschäftigte im Kartenverkauf
- 24.2 Beschäftigte in den Bereichen Beleuchtung, Technik und Ton
- 24.3 Beschäftigte in den Bereichen Kostüme, Maske und Requisite
- 24.4 Beschäftigte in Theaterbibliotheken, Orchesterwarte
- 25. Wirtschaftspersonal
- 25.1 Beschäftigte im Küchenwirtschaftsdienst in Einrichtungen im Sinne des § 43
- 25.2 Beschäftigte im Wäschereidienst in Einrichtungen im Sinne des § 43
- 25.3 Leiter der Hauswirtschaft und Beschäftigte im Wirtschaftsdienst mit Teilaufgaben in Einrichtungen im Sinne des § 43
- 25.4 Beschäftigte in Einrichtungen, die nicht unter § 43 fallen
- 26. Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Teil III Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten
- 1. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
- 2. Besondere Tätigkeitsmerkmale für sämtliche Bereiche
- 2.1 Facharbeiter
- 2.2 Fahrer, Maschinenführer, Tankwarte und Wagenpfleger
- 2.3. Hausmeister, Pförtner, Reinigungs- und Wachpersonal, Kunsteisbahn-, Sporthallen- und Sportplatzwarte
- 2.4 Beschäftigte in der Entsorgung
- 2.5 Kesselwärter (Heizer), Maschinisten, Turbinenmaschinisten und Schichtführer an Hochdruckkesselanlagen
- 2.6 Taucher
- 2.7 Tierwärter
- 3. Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche
- 3.1 Beschäftigte in Galerien, Museen, Schlössern
- 3.2 Beschäftigte im Gartenbau
- 3.3 Beschäftigte im Gesundheitswesen
- 3.4. Beschäftigte in der Landwirtschaft
- 3.5 Beschäftigte in Lehr-, Forschungs- und Materialprüfungseinrichtungen
- 3.6 Beschäftigte in der Polizeiverwaltung
- 3.7 Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau
- 3.8 Beschäftigte im Vermessungswesen
- 3.9 Beschäftigte im Wasserbau in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern
- 3.10 Beschäftigte im Wasserbau in den übrigen Ländern (gilt nicht für die Freie und Hansestadt Hamburg)
- 3.11. Beschäftigte im Weinbau
- 3.12 Beschäftigte in Gestüten
- 3.13 Beschäftigte in Münzen
- 3.14 Beschäftigte in der Wilhelma
- 3.15 Beschäftigte in Häfen im Land Niedersachsen
- 3.16. Beschäftigte in Kraftfahrzeugwerkstätten des Landes Berlin
- I. Richtlinie für verwaltungseigene Prüfungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 Teil III Abschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L
- Nr. 1 Allgemeines
- Nr. 2 Zulassungsantrag
- Nr. 3 Prüfungsausschuss
- Nr. 4 Prüfungsanforderungen
- Nr. 5 Prüfung
- Nr. 6 Wiederholung der Prüfung
- Nr. 7 Prüfungsgebühren
- Nr. 8 Entgeltfortzahlung
- Nr. 9 Reisekosten
- Nr. 10 Anerkennung von verwaItungseigenen Prüfungen
- II. Richtlinie für verwaltungseigene Prüfungen der Versuchsgehilfen an wasserbaulichen Versuchsanstalten
- Nr. 1 Allgemeines
- Nr. 2 Zulassungsantrag
- Nr. 3 Prüfungsausschuss
- Nr. 4 Prüfungsanforderungen
- Nr. 5 Weitere Vorschriften
- III. Richtlinie für verwaItungseigene Prüfungen der MessgehiIfen
- Nr. 1 Allgemeines
- Nr. 2 Zulassungsantrag
- Nr. 3 Prüfungsausschuss
- Nr. 4 Prüfungsanforderungen
- Nr. 5 Weitere Vorschriften
- IV. Richtlinie für verwaItungseigene Prüfungen der Beschäftigten in Münzen
- Nr. 1 Allgemeines
- Nr. 2 Zulassungsantrag
- Nr. 3 Prüfungsausschuss
- Nr. 4 Prüfungsanforderungen
- Nr. 5 Weitere Vorschriften
- Teil IV Beschäftigte im Pflegedienst
- 1. Beschäftigte in der Pflege
- 2. Leitende Beschäftigte in der Pflege
- 3. Lehrkräfte in der Pflege
- 1. Zu Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung
- 2. Zu Nr. 1 Abs. 3 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung
- 3. Zu Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung
- 4. Zu Teil I und II
- 5. Zu Teil I, Entgeltgruppe 4 Fallgruppe 1
- 6. Zu Teil II Abschnitt 2
- 7. Zu Teil II Abschnitt 14, Entgeltgruppe 4 sowie Abschnitt 16, Entgeltgruppe 4
- 7a. Zu den Absätzen 1 und 2 der Protokollerklärung Nr. 2 zu Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 des Teils II Abschnitt 20 Unterabschnitt 4
- 7b. Zu Absatz 3 der Protokollerklärung Nr. 2 zu Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 des Teils II Abschnitt 20 Unterabschnitt 4
- 8. Zu Teil II Abschnitte 22 und 23
- 9. Zu Teil III Abschnitt 3 Unterabschnitt 7
- 10. Zu Teil IV Abschnitt 1 Vorbemerkung Nr. 8
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