S.GBG
Salzburger Gleichbehandlungsgesetz - S.GBG
- Salzburger Gleichbehandlungsgesetz - S.GBG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Allgemeine Bestimmungen
- Zielsetzung
- § 1
- Anwendungsbereich
- § 2
- Begriffsbestimmungen
- § 3
- 2. Teil Dienstrechtliche Gleichbehandlung
- 1. Abschnitt Gleichbehandlungsgebot
- Verbot der Diskriminierung
- § 4
- Auswahlkriterien
- § 5
- Ausnahmen
- § 6
- Einreihung oder Zuordnung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
- § 7
- Einkommensberichte des Landes
- § 7a
- Ausschreibung von Planstellen und Funktionen
- § 8
- Belästigung und sexuelle Belästigung
- § 9
- Benachteiligungsverbot
- § 9a
- Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
- § 10
- Vertretung von Frauen in Kommissionen und sonstigen Gremien
- § 11
- Gebot der geschlechtergerechten Sprache
- § 11a
- 2. Abschnitt Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
- Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
- § 12
- Festsetzung des Entgelts
- § 13
- Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
- § 14
- Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
- § 15
- Beruflicher Aufstieg
- § 16
- Gleiche Arbeitsbedingungen
- § 17
- Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
- § 18
- Belästigung und sexuelle Belästigung
- § 19
- Mehrfachdiskriminierung
- § 19a
- Geltendmachung von Ansprüchen
- § 20
- 3. Teil Besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen
- Frauenförderungsgebot
- § 21
- Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst
- § 22
- Frauenförderung in den Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Salzburg
- § 23
- Aufnahme in ein Dienstverhältnis
- § 24
- Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung
- § 26
- 5. Teil Antidiskriminierung
- Verbot der Diskriminierung
- § 28
- 6. Teil Mit der Gleichbehandlung, Frauenförderung und Antidiskriminierung befasste Institutionen
- 1. Abschnitt Bestimmungen über Personen und Institutionen des Landes
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
- Einteilung
- § 30
- Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme
- § 31
- Geheimhaltung
- § 32
- Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen
- § 33
- 2. Unterabschnitt Gleichbehandlungskommissionen
- Einrichtung und Mitgliedschaft
- § 34
- Aufgaben der Gleichbehandlungskommissionen
- § 35
- Gutachten der Gleichbehandlungskommissionen, Ersteinschätzung im Objektivierungsverfahren
- § 36
- Verfahren vor den Gleichbehandlungskommissionen
- § 37
- Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommissionen
- § 38
- 3. Unterabschnitt Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter
- Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter
- § 39
- Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 40
- 4. Unterabschnitt Salzburger Monitoringausschuss
- Aufgaben und Mitglieder des Monitoringausschusses
- § 40a
- Geschäftsführung des Salzburger Monitoringausschusses
- § 40b
- 5. Unterabschnitt Kontaktfrauen
- Bestellung der Kontaktfrauen
- § 41
- Aufgaben der Kontaktfrauen
- § 42
- 2. Abschnitt Bestimmungen über Personen und Institutionen für die Stadt Salzburg
- Anwendbares Recht
- § 43
- Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission
- § 44
- Abweichende Bestimmungen zu der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 45
- 3. Abschnitt Bestimmungen über Personen und Institutionen für die Gemeinden mit Ausnahme der Stadt
- Salzburg und für die Gemeindeverbände
- Anwendbares Recht
- § 46
- Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission
- § 47
- Abweichende Bestimmungen für die oder den Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 48
- Umsetzungshinweis
- § 51
- Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
- § 54
- 8. Teil Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Coronaviruskrise (COVID-19)
- § 55