S.EVTZ-G
Gesetz vom 8. Juli 2009 betreffend die Anwendung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli (S.EVTZ-G)
- Gesetz vom 8. Juli 2009 betreffend die Anwendung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli (S.EVTZ-G)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Regelungsgegenstand
- § 1
- Anzeige der beabsichtigten Teilnahme an einem EVTZ
- § 2
- Zulässigkeit der Teilnahme an einem EVTZ
- § 3
- Verpflichtung zum Austritt aus einem EVTZ
- § 4
- Registrierung eines EVTZ mit Sitz im Land Salzburg
- § 5
- Untersagung der Tätigkeit und Auflösung eines EVTZ mit Sitz im Land Salzburg
- § 6
- Kontrolle der Verwaltung öffentlicher Mittel eines EVTZ mit Sitz im Land Salzburg
- § 7
- Inkrafttreten
- § 8