Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vm 4. Mai 1988 betreffend die Festlegung von Richtlinien über die Vermögensbewertung sowie die Berücksichtigung getätigter Aufwendungen und bestehender Verpflichtungen anläßlich von Gemeindetrennungen (LGBl.Nr. 25/1988)