Oö. BauÜV 2024
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (Oö. BauÜV 2024)
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (Oö. BauÜV 2024)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4