Oö. BauTG 2013
Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Oö. BauTG 2013
- Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Oö. BauTG 2013
- Langtitel
- Änderung
- Sonstige Textteile
- 1. HAUPTSTÜCK Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- 2. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bauvorschriften
- 1. Abschnitt Allgemeine bautechnische Anforderungen
- § 3 Allgemeine Anforderungen
- 2. Abschnitt Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- § 4 Anforderungen
- 3. Abschnitt Brandschutz
- § 5 Allgemeine Anforderungen
- § 6 Tragfähigkeit des Bauwerks im Brandfall
- § 7 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks
- § 8 Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke
- § 9 Fluchtwege
- § 10 Erfordernisse für Rettung und Löscharbeiten im Brandfall
- 4. Abschnitt Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- § 11 Allgemeine Anforderungen
- § 12 Sanitäreinrichtungen
- § 13 Abwässer
- § 14 Sonstige Abflüsse
- § 15 Abfälle
- § 16 Schutz vor Feuchtigkeit
- § 17 Nutzwasser
- § 18 Trinkwasser
- § 19 Immissionen aus dem Bauwerk und dem Untergrund
- § 20 Belichtung und Beleuchtung
- § 21 Belüftung und Beheizung
- § 22 Niveau und Höhe der Räume
- § 23 Lagerung gefährlicher Stoffe
- 5. Abschnitt Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
- § 24 Allgemeine Anforderungen an die Nutzungssicherheit
- § 25 Erschließung
- § 26 Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen
- § 27 Schutz vor Absturzunfällen
- § 28 Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen
- § 29 Schutz vor Verbrennungen
- § 30 Blitzschutz und Erdung
- § 31 Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken
- 6. Abschnitt Schallschutz
- § 32 Allgemeine Anforderungen
- § 33 Bauteile
- § 34 Haustechnische Anlagen
- 7. Abschnitt Energieeinsparung und Wärmeschutz
- § 35 Allgemeine Anforderungen
- § 36 Energieausweis
- § 36a Kontrollsystem für Energieausweise
- § 36b Oö. Energieausweisdatenbank
- § 37 Wärmeversorgung
- § 38 Nachträgliche Wärmedämmung
- § 39 Rauch- und Abgasfänge
- 3. HAUPTSTÜCK Besondere Bauvorschriften
- § 40 Abstandsbestimmungen für Gebäude und Schutzdächer
- § 41 Ausnahmen von den Abstandsbestimmungen
- § 42 Haupt- und Nebengebäude
- § 43 Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- § 44 Stellplätze für Fahrräder
- § 45 Grünflächen, Erholungsflächen, Freiflächen
- § 46 Gemeinschaftsanlagen
- § 47 Hochwassergeschützte Gestaltung von Gebäuden
- § 48 Schutzräume
- § 49 Einfriedungen, Lärm- und Schallschutzwände
- § 50 Bauausführung
- § 51 Bauprodukte
- 4. HAUPTSTÜCK Normen und Richtlinien
- § 52 Normen und Richtlinien
- 5. HAUPTSTÜCK Bauerleichterungen
- § 53 Bauerleichterungen
- 6. HAUPTSTÜCK UMSETZUNG DER VEREINBARUNG GEMÄSS ART. 15A B-VG ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IM BAUWESEN SOWIE DIE BEREITSTELLUNG VON BAUPRODUKTEN AUF DEM MARKT UND DEREN VERWENDUNG SOWIE DER VEREINBARUNG GEMÄSS ART. 15A B-VG ÜBER DIE MARKTÜBERWACHUNG VON BAUPRODUKTEN
- 1. Abschnitt Begriffsbestimmung
- § 54 Begriffsbestimmung
- 2. Abschnitt Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt
- § 55 Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt
- 3. Abschnitt Technische Bewertungsstelle und Produktinformationsstelle
- § 56 Technische Bewertungsstelle
- § 57 Produktinformationsstelle
- 4. Abschnitt Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
- § 58 Anwendungsbereich
- § 59 Anforderungen an die Verwendung
- § 60 Baustoffliste ÖA
- § 61 Produktregistrierung
- § 62 Verfahren der Registrierung
- § 63 Registrierungsstelle und registerführende Stelle
- § 64 Einbauzeichen ÜA
- 5. Abschnitt Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
- § 65 Anforderungen an die Verwendung
- § 66 Baustoffliste ÖE
- 6. Abschnitt Sonstige Bauprodukte
- § 67 Anforderungen an die Verwendung
- 7. Abschnitt Bautechnische Zulassung
- § 68 Bautechnische Zulassung
- § 69 Zulassungsstelle
- 7a. Abschnitt Ergänzende Bestimmungen über das Inverkehrbringen von Bauprodukten mit ausgehender Gammastrahlung
- § 70 Ergänzende Bestimmungen über das Inverkehrbringen von Bauprodukten mit ausgehender Gammastrahlung
- 7b. Abschnitt Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
- § 71 Begriffsbestimmungen
- § 72 Ergänzende Bestimmungen über die Verwendung von Bauprodukten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen
- § 73 Risikobewertung von Hausinstallationen
- § 74
- 8. Abschnitt Marktüberwachung von Bauprodukten
- § 75 Geltungsbereich
- § 76 Marktüberwachungsbehörde
- § 77 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde
- § 78 Zuständigkeit; Verfahren
- § 79 Berichtspflichten der Baubehörde
- § 80
- § 81 Verwendung von Daten
- § 82 Kostentragung
- § 83 Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen
- 9. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 84 Kosten
- § 84a Aufsicht
- § 85 Strafbestimmungen
- 7. HAUPTSTÜCK Behörden, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 86 Verordnungsermächtigung an die Landesregierung
- § 87 Behörden, Zuständigkeit
- § 88 Schlussbestimmungen