Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. Feber 1990, mit der ein Katalog von objektiven Kriterien für die Aufnahme von Bediensteten in den Landesdienst und für die Besetzung bestimmter leitender Funktionen (Objektivierungskatalog) erlassen wird (LGBl.Nr. 20/1990)