NÖ BTV 2014
NÖ BTV 2014
- NÖ BTV 2014
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Teil I Begriffsbestimmungen und gleichwertiges Abweichen
- § 1
- Begriffsbestimmungen
- § 2
- Gleichwertiges Abweichen
- Teil II Bautechnische Anforderungen
- § 3
- Verweise auf OIB-Richtlinien
- § 3a
- Niedrigstenergiegebäude
- Teil III Sondervorschriften für bestimmte Bauwerke
- § 4
- Anwendungsbereich
- § 5
- Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen
- § 6
- Kindergärten und Schulen
- § 7
- Bauwerke mit besonderem Verwendungszweck und Bauwerke mit erschwerten Bedingungen für den abwehrenden Brandschutz
- § 8
- Denkmalgeschützte und erhaltungswürdige Bauwerke
- § 9
- Bauwerke vorübergehenden Bestandes und Notstandsbauten
- § 10
- Land- und forstwirtschaftliche Bauwerke
- § 11
- Mindestanzahl von Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge
- § 12
- Anforderungen an Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge
- § 13
- (entfällt)
- § 14
- Abstellanlagen für Fahrräder
- Teil IV Heizungen und Blockheizkraftwerke
- Abschnitt A Brennstoffe
- § 15
- Zulässige Brennstoffe
- Abschnitt B Aufstellung und Einbau von Feuerungsanlagen
- § 16
- Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt C Kleinfeuerungen
- § 23
- Betrieb
- § 24
- Altanlagen
- Abschnitt D Feuerungsanlagen mit mehr als 400 kW Nennwärmeleistung
- § 25
- Emissionsgrenzwerte, Intervalle und Umfang der Überprüfungen für Feuerungsanlagen mit mehr als 400 kW Nennwärmeleistung und weniger als 1MW Brennstoffwärmeleistung
- § 26
- Emissionsgrenzwerte, Intervalle und Umfang der Überprüfungen für mittelgroße Feuerungsanlagen
- § 26a
- Übergangsbestimmungen und Ausnahmen für mittelgroße Feuerungsanlagen
- § 26b
- Pflichten des Betreibers und des Eigentümers von mittelgroßen Feuerungsanlagen
- Abschnitt E Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln
- § 27
- Intervalle und Umfang der Überprüfungen
- § 28
- Überprüfungsverfahren
- § 29
- Messgeräte
- Abschnitt F Blockheizkraftwerke
- § 30
- Emissionsgrenzwerte, Intervalle und Umfang der Überprüfungen
- Abschnitt G Ausnahmen von Prüfpflichten
- § 30a
- Gebäudetechnische Systeme
- Teil V Zentralheizungsanlagen mit elektrischer Widerstandsheizung, Wärmepumpen und Klimaanlagen
- § 31
- Intervalle und Umfang der Überprüfungen
- Teil VI Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
- Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen
- § 32
- Brennbare Flüssigkeiten
- § 33
- Lagerung
- Abschnitt B Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrenkategorien I, II und III
- § 34
- Maßnahmen
- Abschnitt C Lagerbehälter und Leitungen für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie IV
- § 35
- Mindestausstattung
- § 36
- Lagerung in Gebäuden
- § 37
- Unterirdische Lagerung
- § 38
- Lagerung im Freien
- § 39
- Leitungen
- § 40
- Absperr- und Sicherheitseinrichtungen
- § 41
- Aufschriften
- § 42
- Prüfungen, Befunde
- Teil VII Umgesetzte EU-Richtlinien, Schlussbestimmungen
- § 43
- Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren
- § 44
- Sprachliche Gleichbehandlung
- § 45
- Schluss- und Übergangsbestimmungen