MDG
Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG
- Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1
- Geltungsbereich
- § 2
- Begriffsbestimmungen
- § 3
- Planstellen
- 2. Abschnitt Dienstverhältnis
- § 4
- Aufnahme
- § 5
- Befristetes und unbefristetes Dienstverhältnis, Dienstvertrag
- § 5a
- Informationen zum Dienstverhältnis
- 3. Abschnitt Verwendung der Lehrpersonen
- 1. Unterabschnitt Zuweisung, Stammschule
- § 6
- Zuweisung, Stammschule
- 2. Unterabschnitt Landesmusikschulen
- § 7
- Leiter einer Landesmusikschule
- § 8
- Stellvertreter des Leiters einer Landesmusikschule
- § 9
- Betrauter Leiter einer Landesmusikschule
- § 10
- Teilbetrauter Leiter einer Landesmusikschule
- § 11
- Expositurleiter
- § 12
- Fachgruppenleiter
- § 13
- Verwendungsbezeichnung
- 3. Unterabschnitt Landeskonservatorium
- § 14
- Leiter des Landeskonservatoriums
- § 15
- Stellvertreter des Leiters des Landeskonservatoriums
- § 16
- Betrauter Leiter des Landeskonservatoriums
- § 17
- Teilbetrauter Leiter des Landeskonservatoriums
- § 18
- Fachbereichsleiter
- § 19
- Institutsleiter
- § 20
- Verwendungsbezeichnung
- 4. Unterabschnitt Gemeinsame Bestimmungen betreffend die Landesmusikschulen und das Landeskonservatorium
- § 21
- Vorübergehende Verwendung bei einer Dienststelle der Landesverwaltung
- § 22
- Verwendungsbeschränkungen
- 4. Abschnitt Dienstpflichten der Lehrpersonen
- § 23
- Allgemeine Dienstpflichten
- § 24
- Lehramtliche Pflichten
- § 25
- Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten
- § 26
- Geheimhaltungspflicht
- § 27
- Befangenheit
- § 28
- Dienstverhinderung, ärztliche Untersuchung
- § 29
- Meldepflichten, Schutz vor Benachteiligung
- § 30
- Dienstweg
- § 31
- Nebenbeschäftigung
- § 32
- Verbot der Geschenkannahme
- 5. Abschnitt Besondere Dienstpflichten des Leiters
- § 33
- Leiter
- § 34
- Lehrfächerverteilung
- § 35
- Stundenplan
- § 36
- Blockunterricht
- § 37
- Lehrerkonferenzen
- § 38
- Mitarbeitergespräch
- § 39
- Verwendungsbeurteilung, Unterrichtsbeobachtung
- § 39a
- Beurteilungsgespräch
- § 40
- Gefahrenabwehr, Schulfreierklärung
- § 41
- Besondere Meldepflichten
- § 42
- Anwesenheit
- 6. Abschnitt Dienstzeit der Lehrpersonen
- 1. Unterabschnitt Jahresnorm
- § 43
- Ausmaß der Jahresnorm
- 2. Unterabschnitt Landesmusikschulen
- § 44
- Aufteilung der Jahresnorm mit Ausnahme des Leiters, Diensteinteilung
- § 45
- Unterschreitung der Unterrichtsverpflichtung, Überschreitung der Unterrichtsverpflichtung
- § 46
- Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung
- § 47
- Sonstige Tätigkeiten
- § 48
- Aufteilung der Jahresnorm des Leiters, Unterrichtsverpflichtung des Leiters und des betrauten Leiters
- § 49
- Auswirkungen der Herabsetzung der Jahresnorm des Leiters auf den teilbetrauten Leiter und andere Lehrpersonen
- § 50
- Unterrichtsverpflichtung des Leiters einer Fachgruppe
- § 51
- Unterrichtsverpflichtung für Lehrpersonen, die mindestens drei Landesmusikschulen zum Dienst zugewiesen sind
- 3. Unterabschnitt Landeskonservatorium
- § 52
- Aufteilung der Jahresnorm, Diensteinteilung
- § 53
- Unterrichtsverpflichtung
- § 54
- Sonstige Tätigkeiten
- 4. Unterabschnitt Gemeinsame Bestimmungen betreffend die Landesmusikschulen und das Landeskonservatorium
- § 55
- Lehrpersonen mit Behinderung
- § 56
- Jahresnorm der Lehrpersonen, die nicht während des gesamten Unterrichtsjahres verwendet werden, Jahresnorm der Lehrpersonen mit unterschiedlichem Beschäftigungsausmaß
- § 56a
- Unterrichtsverpflichtung für Lehrpersonen, die mindestens zwei Landesmusikschulen und dem Landeskonservatorium zum Dienst zugewiesen sind
- 7. Abschnitt Teilzeitbeschäftigungen, Sabbatical
- § 57
- Herabsetzung der Jahresnorm aus beliebigem Anlass
- § 58
- Herabsetzung der Jahresnorm zur Betreuung eines Kindes
- § 59
- Dienstleistung während der Herabsetzung der Jahresnorm nach den §§ 57 und 58
- § 60
- Änderung und Beendigung der Herabsetzung der Jahresnorm nach den §§ 57 und 58
- § 61
- Pflegeteilzeit
- § 61a
- Altersteilzeit
- § 61b
- Bildungsteilzeit
- § 61c
- Pensionsteilzeit
- § 62
- Sabbatical
- 8. Abschnitt Ferien, Urlaube, Dienstbefreiungen
- § 63
- Ferien, Urlaub
- § 64
- Sonderurlaub
- § 65
- Karenzurlaub
- § 66
- Berücksichtigung des Karenzurlaubes für zeitabhängige Rechte
- § 67
- Auswirkungen des Karenzurlaubes auf den Arbeitsplatz
- § 68
- Pflegekarenzurlaub
- § 69
- Bildungskarenzurlaub
- § 70
- Dienstfreistellung zur Betreuung eines Kindes
- § 71
- Pflegefreistellung
- § 71a
- Dienstfreistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt
- § 72
- Familienhospizfreistellung
- § 73
- Dienstbefreiung für Kuraufenthalt
- 9. Abschnitt Lehrpersonen als Mandatare und Funktionäre
- § 74
- Außerdienststellung für die Wahlwerbung
- § 75
- Außerdienststellung für die Ausübung eines Mandates oder einer Funktion
- § 76
- Dienstfreistellung für die Ausübung eines Mandates oder einer Funktion
- 10. Abschnitt Beendigung des Dienstverhältnisses
- § 77
- Arten der Beendigung
- § 78
- Kündigung
- § 79
- Kündigungsfrist
- § 80
- Vorzeitige Auflösung
- § 81
- Folgebeschäftigungen
- § 82
- Zeugnis
- 11. Abschnitt Sonderverträge
- § 83
- Sonderverträge
- 12. Abschnitt Entlohnung
- § 84
- Monatsentgelt, Zulagen
- § 85
- Sonderzahlung
- § 86
- Anfall und Einstellung des Monatsentgeltes und der Dienstzulagen
- § 87
- Auszahlung
- § 88
- Besoldungsdienstalter
- § 89
- Monatsentgelt
- § 89a
- Einreihung
- § 90
- Einstufung, Vorrückung
- § 91
- Zulage für den Leiter, den Stellvertreter des Leiters, den betrauten Leiter und den teilbetrauten Leiter des Landeskonservatoriums
- § 92
- Expositurleiterzulage
- § 93
- Zulage für Lehrpersonen, die in Musikkunde, Elementares Musizieren, Chor oder Orchester Unterricht erteilen oder korrepetieren
- § 94
- Zulage für teil(zeit)beschäftigte Lehrpersonen, die mindestens drei Landesmusikschulen zugewiesen sind
- § 95
- Zulage für Fachbereichs- und Institutsleiter am Landeskonservatorium
- § 96
- Kinderzulage
- § 97
- Entlohnung während einer Teilzeitbeschäftigung
- § 98
- Entlohnung während einer Altersteilzeit
- § 99
- Entlohnung während eines Sabbaticals
- § 100
- Entlohnung während eines Sonderurlaubes
- § 101
- Entlohnung während eines Karenzurlaubes, eines Pflegekarenzurlaubes, eines Bildungskarenzurlaubes oder einer Familienhospizfreistellung
- § 101a
- Entlohnung während einer Dienstfreistellung zur Betreuung eines Kindes
- § 102
- Entlohnung von dienstfrei oder außer Dienst gestellten Mandataren bzw. Funktionären
- § 103
- Ansprüche bei Dienstverhinderung
- § 104
- Ansprüche bei Beschäftigungsverboten
- § 105
- Ansprüche bei Präsenzdienst
- § 106
- Folgen eines eigenmächtigen Fernbleibens vom Dienst
- 13. Abschnitt Sonstige entgeltliche Leistungen, Sachleistungen
- § 107
- Mehrdienstleistungsvergütung
- § 108
- Suppliervergütung
- § 108a
- Sonstige Vergütungen
- § 109
- Urlaubsersatzleistung
- § 110
- Jubiläumszuwendung
- § 111
- Abfertigung
- § 112
- Belohnung
- § 113
- Fahrtkostenzuschuss
- § 113a
- Erstattung des Jahrestickets für den öffentlichen Personennahverkehr
- § 113b
- Mobilitätspauschale
- § 114
- Aufwandsentschädigung, Reisekostenvergütung, Reisezulage
- § 115
- Vorschuss, Geldaushilfe
- § 116
- Einmalige jährliche Sonderzahlung
- § 117
- Naturalwohnungen
- § 117a
- Zurverfügungstellung eines Fahrrades oder
- Kraftrades mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm
- 14. Abschnitt Übergang von Musikschulen
- § 118
- Übergang einer Musikschule einer Gemeinde Tirols auf das Land Tirol
- § 119
- Informationspflichten im Fall des Überganges
- 15. Abschnitt Schutz von Eltern und pflegenden Angehörigen
- § 119a
- Diskriminierungsverbot
- § 119b
- Rechtsfolgen der Verletzung des Diskriminierungsverbotes
- § 119c
- Benachteiligungsverbot
- § 119d
- Aufgaben der Gleichbehandlungskommission, der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Vertrauenspersonen
- 16. Abschnitt Rechte nach der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union
- § 119e
- Schlichtungsverfahren
- § 119f
- Beweislastumkehr
- § 119g
- Benachteiligungsverbot
- 17. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
- 1. Unterabschnitt Allgemeines
- § 120
- Verjährung
- § 121
- Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 121a
- Datenschutzbeauftragter
- § 122
- Verweisungen
- § 123
- Umsetzung von Unionsrecht
- 2. Unterabschnitt Übergangsbestimmungen zur Abfertigung
- § 124
- Abfertigungsanspruch
- § 125
- Höhe der Abfertigung
- 3. Unterabschnitt Übergangsbestimmung zur Jubiläumszuwendung
- § 125a
- Jubiläumszuwendung für Lehrpersonen, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Februar 2020 begonnen hat
- 4. Unterabschnitt Sonderbestimmungen für Lehrpersonen, deren Dienstverhältnis vor dem 1. September 2016 begonnen hat
- § 126
- Unterrichtsverpflichtung
- § 127
- Einreihung, Einstufung, Monatsentgelt und Vorrückung
- § 128
- Besoldung
- § 129
- Mehrdienstleistungsvergütung, Suppliervergütung
- 5. Unterabschnitt Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
- § 130
- Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
- Einreihungserfordernisse in das Entlohnungsschema ML
- Verwendung, Anforderungen
- Verwendung, Anforderungen
- Verwendung, Anforderungen
- Verwendung, Anforderungen
- Verwendung, Anforderungen
- Verwendung, Anforderungen
- Einreihungserfordernisse in das Entlohnungsschema MLP
- Verwendung, Anforderungen
- Verwendung, Anforderungen
- Verwendung, Anforderungen
- Verwendung, Anforderungen
- Verwendung, Anforderungen
- Verwendung, Anforderungen
- Verwendung, Anforderungen