LGBl.Nr. 95/2011
Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011 (LGBl.Nr. 95/2011)
- Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011 (LGBl.Nr. 95/2011)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Hauptstück Wahl der Personalvertreter für die Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen
- 1. Abschnitt Zentralwahlausschuss
- § 1
- Bildung
- § 2
- Zusammensetzung
- § 3
- Vorschläge für die Bestellung der Mitglieder
- § 4
- Bekanntgabe der Bestellung der Mitglieder
- § 5
- Wahlzeugen
- § 6
- Erstmalige Einberufung
- § 7
- Wahl des Vorsitzenden (Stellvertreters)
- § 8
- Einberufung
- § 9
- Vorbereitung der Sitzungen
- § 10
- Beschlussfähigkeit
- § 11
- Pflichten der Mitglieder
- 2. Abschnitt Dienststellenwahlausschüsse
- § 12
- Bildung
- § 13
- Zusammensetzung
- § 14
- Vorschläge für die Bestellung der Mitglieder
- § 15
- Bekanntgabe der Bestellung der Mitglieder
- § 16
- Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über den Zentralwahlausschuss
- 3. Abschnitt Sprengelwahlkommissionen
- § 17
- Bildung von Sprengelwahlkommissionen
- § 18
- Zusammensetzung der Sprengelwahlkommission
- § 19
- Vorschläge für die Bestellung der Mitglieder
- § 20
- Bekanntgabe der Bestellung der Mitglieder
- § 21
- Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über den Zentralwahlausschuss
- 4. Abschnitt Wahl der Dienststellenausschüsse
- § 22
- Wahlausschreibung
- § 23
- Wahlkundmachung
- § 24
- Verzeichnis der Lehrer
- § 25
- Wählerliste
- § 26
- Auflegung der Wählerliste und Herstellung von Abschriften
- § 27
- Berichtigung der Wählerliste
- § 28
- Wahlvorschläge
- § 29
- Änderung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen
- § 30
- Prüfung der Wahlvorschläge
- § 31
- Zulassung von Wahlvorschlägen
- § 32
- Kundmachung der Wahlvorschläge
- § 33
- Wahlvorbereitung
- § 34
- Stimmzettel
- § 35
- Teilnahme an der Wahl
- § 36
- Sicherung der Ruhe und Ordnung
- § 37
- Ausübung des Wahlrechtes
- § 38
- Briefwahl
- § 39
- Stimmabgabe
- § 40
- Schluss der Stimmabgabe; Stimmenzählung
- § 41
- Gültigkeit von Stimmzetteln
- § 42
- Ungültigkeit von Stimmzetteln
- § 43
- Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 44
- Niederschrift
- § 45
- Wahlakten
- § 46
- Kundmachung des vorläufigen Wahlergebnisses
- § 47
- Anfechtung des Wahlergebnisses
- § 48
- Neuerliche Durchführung des Wahlverfahrens
- § 49
- Kundmachung des endgültigen Wahlergebnisses; Benachrichtigung der Gewählten
- § 50
- Sonderbestimmungen für die Wahl der Dienststellenausschüsse im Fall der Bestellung von Sprengelwahlkommissionen
- 5. Abschnitt Wahl des Zentralausschusses
- § 51
- Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Wahl der Dienststellenausschüsse
- § 52
- Zeitpunkt der Wahl
- § 53
- Wahlkundmachung
- § 54
- Stimmzettel
- § 55
- Stimmabgabe
- § 56
- Stimmenzählung
- § 57
- Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 58
- Wahlakten
- § 59
- Kundmachung des Wahlergebnisses
- § 60
- Sonderbestimmungen für die Wahl des Zentralausschusses im Fall der Bestellung von Sprengelwahlkommissionen
- II. Hauptstück Wahl der Personalvertreter für die Lehrer für öffentliche berufsbildende Pflichtschulen und für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
- 1. Abschnitt Wahlausschüsse
- § 61
- Zentralwahlausschüsse und Dienststellenwahlausschüsse
- 2. Abschnitt Wahl der Dienststellenausschüsse und der Zentralausschüsse
- § 62
- Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Wahl der Dienststellenausschüsse und des Zentralausschusses für Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen
- 3. Abschnitt Wahl der Vertrauenspersonen
- § 63
- Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Wahl der Dienststellenausschüsse
- § 64
- Dienststellenwahlausschüsse
- § 65
- Wählerliste
- § 66
- Zeitpunkt der Wahl
- § 67
- Stimmzettel
- § 68
- Kennzeichnung der Wahlkuverts
- III. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen
- § 69
- Fristen
- § 70
- Inkrafttreten