LGBl.Nr. 38/1967
Verordnung der Landesregierung über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter für Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen (LGBl.Nr. 38/1967)
- Verordnung der Landesregierung über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter für Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen (LGBl.Nr. 38/1967)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Sonstige Textteile
- I. HAUPTSTÜCK Wahlausschüsse
- 1. Abschnitt Dienststellenwahlausschuss für die Landeslehrer an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen
- § 1 Zusammensetzung
- § 2*) Bestellung der Mitglieder
- § 3 Wahlzeugen
- § 4*) Geschäftsführung
- 2. Abschnitt Zentralwahlausschuss für Landeslehrer an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen
- § 5 Zusammensetzung
- § 6 Bestellung der Mitglieder, Wahlzeugen, Geschäftsführung
- 3. Abschnitt Dienststellen- und Zentralwahlausschuss für Landeslehrer an öffentlichen berufsbildenden Pflichtschulen
- § 7 Zusammensetzung, Bestellung, Wahlzeugen, Geschäftsführung
- II. HAUPTSTÜCK Durchführung der Wahl
- 1. Abschnitt Wahl des Dienststellenausschusses
- § 8*) Wahlausschreibung
- § 9 Wählerlisten
- § 10*) Wahlvorschläge
- § 11 Wahlvorbereitung
- § 12 Stimmzettel
- § 13 Gültigkeit der Stimmabgabe
- § 14*) Wahlhandlung
- § 15*) Stimmabgabe
- § 16 Briefwahl
- § 17*) Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 18*) Verlautbarung
- § 19 Anfechtung der Wahl
- 2. Abschnitt Wahl des Zentralausschusses
- § 20 Wahlverfahren
- § 21 Zeitpunkt der Wahl
- § 22 Stimmzettel
- § 23 Stimmabgabe
- § 24 Ermittlung des Wahlergebnisses
- 3. Abschnitt Wahl der Vertrauenspersonen
- § 25 Wahlverfahren
- III. HAUPTSTÜCK Gemeinsame Bestimmungen und Übergangsbestimmungen
- § 26*) Fristen
- § 26a*) Personenbezogene Begriffe
- § 27 Übergangsbestimmungen
- § 28 Außerkrafttreten von Vorschriften