LWK-WO
Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 – LWK-WO
- Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 – LWK-WO
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Wahlausschreibung, Wahlkreise, Wahlbehörden
- 1. Abschnitt Wahlausschreibung, Wahlkreise
- § 1
- Wahlgrundsätze, Wahlausschreibung, Wahltag
- § 2
- Wahlkreise
- 2. Abschnitt Wahlbehörden
- § 3
- Allgemeines
- § 4
- Wirkungskreis der Wahlbehörden
- § 5
- Gemeindewahlbehörden
- § 7
- Bezirkswahlbehörden
- § 8
- Kreiswahlbehörden
- § 9
- Landeswahlbehörde
- § 10
- Frist zur Bestellung der ständigen Vertreter und der Stellvertreter der Wahlleiter, Angelobung und Wirkungskreis der Wahlleiter
- § 11
- Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer
- § 12
- Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen
- § 13
- Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer
- § 14
- Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
- § 15
- Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
- § 16
- Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer derselben
- § 17
- Anspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden
- 2. Teil Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten
- 1. Abschnitt Aktives Wahlrecht
- § 18
- Wahlrecht
- 2. Abschnitt Erfassung der Wahlberechtigten
- § 19
- Anlegung der Wählerverzeichnisse
- § 20
- Bekanntgabe der Anzahl der Wahlberechtigten
- 3. Abschnitt Berichtigungsverfahren
- § 21
- Auflegung der Wählerverzeichnisse
- § 21a
- Ausfolgung des Wählerverzeichnisses an die Wählergruppen
- § 22
- Berichtigungsanträge
- § 23
- Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
- § 24
- Entscheidungen über Berichtigungsanträge
- § 25
- Abschluss des Wählerverzeichnisses und Verständigung der Wahlberechtigten
- 3. Teil Wählbarkeit, Wahlbewerbung
- 1. Abschnitt Passives Wahlrecht
- § 26
- Wählbarkeit
- 2. Abschnitt Wahlbewerbung
- § 27
- Kreis- und Bezirkswahlvorschläge
- § 28
- Unterscheidende Wählergruppenbezeichnung in den Wahlvorschlägen
- § 29
- Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter
- § 30
- Überprüfung der Wahlvorschläge
- § 31
- Ergänzungsvorschläge
- § 32
- Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern
- § 33
- Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
- § 34
- Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- 4. Teil: Abstimmungsverfahren
- 1. Abschnitt Wahlort und Wahlzeit
- § 35
- Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden
- § 37
- Wahllokal
- § 38
- Wahlzelle und Wahlurne
- § 39
- Verbotszone
- § 40
- Wahlzeit
- 2. Abschnitt Wahlzeugen
- § 41
- Wahlzeugen
- 3. Abschnitt Die Wahlhandlung
- § 42
- Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters
- § 43
- Beginn der Wahlhandlung
- § 44
- Wahlkuverts
- § 45
- Betreten des Wahllokales
- § 46
- Ausübung des Wahlrechts
- § 47
- Identitätsfeststellung
- § 48
- Stimmabgabe im Wahllokal
- § 49
- Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
- § 50
- Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers
- § 51
- Ausstellung der Wahlunterlagen
- 4. Abschnitt Amtlicher Stimmzettel
- § 52
- Amtliche Stimmzettel
- § 53
- Gültige Ausfüllung
- § 54
- Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
- § 55
- Ungültige Stimmzettel
- 5. Abschnitt Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses
- § 56
- Stimmzettelüberprüfung, Stimmenzählung
- § 57
- Niederschrift
- § 59
- Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden an die Bezirks- und Kreiswahlbehörden
- § 60
- Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- 5. Teil Ermittlungsverfahren
- 1. Abschnitt Ermittlungsverfahren für die Bezirkskammerwahl (Bezirkswahlbehörde)
- § 61
- Vorläufige Ermittlung im Wahlbezirk, Bericht an die Landeswahlbehörde
- § 62
- Endgültiges Ergebnis im Wahlbezirk, Ermittlung der Mandate
- § 63
- Niederschrift
- § 64
- Verlautbarung des Wahlergebnisses
- 2. Abschnitt Erstes Ermittlungsverfahren im Wahlkreis für die Landeskammerwahl (Kreiswahlbehörde)
- § 65
- Vorläufige Ermittlung im Wahlkreis, Bericht an die Landeswahlbehörde
- § 66
- Endgültiges Ergebnis im Wahlkreis, Ermittlung der Mandate
- § 67
- Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Wahlvorschläge, Reihung der Ersatzmitglieder
- § 68
- Niederschrift
- § 69
- Bericht an die Landeswahlbehörde
- § 70
- Verlautbarung des Wahlergebnisses
- 3. Abschnitt Zweites Ermittlungsverfahren für die Landeskammerwahl (Landeswahlbehörde)
- § 71
- Aufteilung der Restmandate
- § 72
- Anspruch auf Zuweisung von Restmandaten
- § 73
- Landeswahlvorschläge
- § 74
- Ermittlung
- § 75
- Gewählte Bewerber, Verlautbarung, Ersatzmitglieder
- § 76
- Niederschrift
- 4. Abschnitt Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen des Wahlergebnisses
- § 77
- Einsprüche
- 5. Abschnitt Ersatzmitglieder
- § 78
- Berufung, Ablehnung, Streichung
- § 79
- Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Kreis- und Landeswahlvorschlägen
- 6. Abschnitt Wahlscheine
- § 80
- Wahlscheine
- 6. Teil Schlussbestimmungen
- § 81
- Fristen
- § 82
- Notmaßnahmen
- § 83
- Wahlkosten
- § 84
- Personen- und Funktionsbezeichnungen
- § 85
- Verweise
- § 85a
- Übergangsbestimmungen bei Bezirks- und Gemeindegebietsänderungen
- § 86
- Inkrafttreten
- § 87
- Außerkrafttreten
- § 88
- Inkrafttreten von Novellen