LTWO
Landtags-Wahlordnung 2004 – LTWO
- Landtags-Wahlordnung 2004 – LTWO
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Wahlausschreibung, Wahlkreise, Wahlbehörden
- 1. Abschnitt Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahlkreise
- § 1
- Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag
- § 2
- Wahlkreise
- § 3
- Zahl der Mandate in den Wahlkreisen, Berechnung nach der jeweils letzten Volkszählung, Verlautbarung der Mandatszahlen
- 2. Abschnitt Wahlbehörden
- § 4
- Allgemeines
- § 5
- Wirkungskreis der Wahlbehörden
- § 6
- Gemeindewahlbehörden
- § 7
- Sprengelwahlbehörden
- § 8
- Besondere Wahlbehörden
- § 9
- Bezirkswahlbehörden
- § 10
- Kreiswahlbehörden
- § 11
- Landeswahlbehörde
- § 12
- Frist zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreter und der Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter
- § 13
- Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer
- § 14
- Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen
- § 15
- Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer
- § 16
- Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
- § 17
- Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
- § 18
- Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer derselben
- § 19
- Anspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden
- 2. Hauptstück Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten
- 1. Abschnitt Wahlrecht
- § 20
- Wahlrecht
- § 21
- Teilnahme an der Wahl
- 2. Abschnitt Wahlausschließungsgründe
- § 22
- Wahlausschließungsgründe
- 3. Abschnitt Erfassung der Wahlberechtigten
- § 23
- Wählerverzeichnisse
- § 24
- Ort der Eintragung
- 4. Abschnitt Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren
- § 25
- Auflegung der Wählerverzeichnisse
- § 26
- Kundmachung in den Häusern
- § 27
- Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die Parteien
- § 28
- Berichtigungsanträge
- § 29
- Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
- § 30
- Entscheidungen über Berichtigungsanträge
- § 31
- Beschwerden
- § 32
- Abschluss des Wählerverzeichnisses, amtliche Wahlinformation
- 5. Abschnitt Bericht über die Zahl der Wahlberechtigten
- § 33
- Bericht über die Zahl der Wahlberechtigten
- 6. Abschnitt Wahlkarten
- § 34
- Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
- § 35
- Ausstellung der Wahlkarte
- § 35a
- Ausfolgung oder Übermittlung der Wahlkarte
- § 36
- Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten, Auskunftspflicht
- 3. Hauptstück Wählbarkeit, Wahlbewerbung
- 1. Abschnitt Wählbarkeit
- § 37
- Wählbarkeit und Ausschluss von der Wählbarkeit
- 2. Abschnitt Wahlbewerbung
- § 38
- Kreiswahlvorschlag
- § 39
- Unterscheidende Parteibezeichnung in den Kreiswahlvorschlägen
- § 40
- Kreiswahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter
- § 41
- Überprüfung der Kreiswahlvorschläge
- § 42
- Ergänzungsvorschläge
- § 43
- Kreiswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern
- § 44
- Abschließung und Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge
- § 45
- Zurückziehung von Kreiswahlvorschlägen
- 4. Hauptstück Abstimmungsverfahren
- 1. Abschnitt Wahlort und Wahlzeit
- § 46
- Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
- § 47
- Wahlsprengel
- § 48
- Wahllokale und ihre Einrichtung
- § 49
- Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel
- § 50
- Wahllokale für Wahlkartenwähler
- § 51
- Wahlzelle und Wahlurne
- § 52
- Verbotszone
- § 53
- Wahlzeit
- § 53a
- Vorgang bei der Briefwahl
- 2. Abschnitt Wahlzeugen
- § 54
- Wahlzeugen, Eintrittsschein
- 3. Abschnitt Die Wahlhandlung
- § 55
- Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters
- § 56
- Beginn der Wahlhandlung
- § 57
- Wahlkuverts
- § 58
- Einlass in das Wahllokal
- § 59
- Persönliche Ausübung des Wahlrechtes
- § 60
- Identitätsfeststellung
- § 61
- Stimmabgabe
- § 62
- Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
- § 63
- Vorgang bei Wahlkartenwählern
- 4. Abschnitt Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts
- § 65
- Ausübung des Wahlrechts von Personen mit Behandlungsbedarf oder Pflegebedarf in Heil- und Pflegeanstalten einschließlich Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe
- § 66
- Ausübung des Wahlrechts durch in ihrer Mobilität eingeschränkte oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler
- § 67
- Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten
- 5. Abschnitt Amtlicher Stimmzettel
- § 69
- Amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises
- § 70
- Leerer amtlicher Stimmzettel
- § 71
- Gemeinsame Bestimmungen für den amtlichen Stimmzettel
- 6. Abschnitt Gültigkeit und Ungültigkeit des amtlichen Stimmzettels
- § 72
- Gültige Ausfüllung
- § 73
- Vergabe von Vorzugsstimmen
- § 74
- Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
- § 75
- Ungültige Stimmzettel
- 7. Abschnitt Gültigkeit und Ungültigkeit des leeren amtlichen Stimmzettels
- § 76
- Gültige Ausfüllung
- § 77
- Ungültige Stimmzettel
- 8. Abschnitt Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses
- § 78
- Stimmzettelüberprüfung, Stimmenzählung
- § 79
- Ermittlung der Vorzugsstimmen
- § 80
- Niederschrift
- § 81
- Zusammenrechnung der Sprengel-, Gemeinde- und Bezirksergebnisse am Wahltag, Niederschriften, Übermittlung der Wahlakten
- § 82
- Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden an die Bezirkswahlbehörden
- § 83
- Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- 5. Hauptstück Ermittlungsverfahren
- 1. Abschnitt Vorläufiges Wahlergebnis
- § 84
- Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses auf Bezirksebene, Auswertung der Briefwahlkarten
- § 85
- Vorläufige Ermittlung und Bekanntgabe der für andere Wahlkreise abgegebenen Stimmen, Erstellung der Vorzugsstimmenprotokolle
- § 86
- Feststellung des Ergebnisses im Wahlkreis, Bericht an die Landeswahlbehörde
- § 87
- Ermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse für die Wahlkreise und den Wahlkreisverband durch die Landeswahlbehörde
- 2. Abschnitt Erstes Ermittlungsverfahren (Kreiswahlbehörde)
- § 88
- Endgültiges Ergebnis im Wahlkreis, Ermittlung der Mandate
- § 89
- Ermittlung der Vorzugsstimmen im Wahlkreis
- § 90
- Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Parteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Bewerber, Zuweisung des Mandates an ausgeschiedene Mitglieder der Landesregierung
- § 91
- Niederschrift
- § 92
- Bericht an die Landeswahlbehörde
- § 93
- Verlautbarung des Wahlergebnisses, Übermittlung der Wahlakten
- 3. Abschnitt Zweites Ermittlungsverfahren (Landeswahlbehörde)
- § 94
- Aufteilung der Restmandate
- § 95
- Landeswahlvorschläge
- § 96
- Prüfung der Landeswahlvorschläge
- § 97
- Ermittlung
- § 98
- Gewählte Bewerber, Verlautbarung nicht gewählter Bewerber
- § 99
- Niederschrift der Wahlbehörde
- 4. Abschnitt Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen des Wahlergebnisses
- § 100
- Einsprüche
- 5. Abschnitt Nicht gewählte Bewerber
- § 101
- Berufung, Ablehnung, Streichung
- § 102
- Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Wahlvorschlägen
- 6. Abschnitt Wahlscheine
- § 103
- Wahlscheine
- 6. Hauptstück Sonderbestimmungen für die gemeinsame Durchführung der Wahl des Landtages mit der Wahl des Nationalrates
- § 104
- Gemeinsame Durchführung der Landtagswahl mit der Nationalratswahl
- § 105
- Sonderbestimmungen für die gemeinsame Durchführung
- 7. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 106
- Schriftliche Anbringen und Sofortmeldung
- § 107
- Fristen
- § 108
- Notmaßnahmen
- § 109
- Wahlkosten
- § 109a
- Änderungen bei den Gebieten der politischen Bezirke und der Gemeinden
- § 109b
- Verweise
- § 110a
- Übergangsbestimmung
- § 110b
- Personenbezogene Bezeichnungen
- § 111
- Inkrafttreten
- § 11 1a
- Inkrafttreten von Novellen
- § 112
- Außerkrafttreten