BayWoBindG
INHALT
BayWoBindG: Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2007 (GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115) BayRS 2330-3-B (Art. 1–35)
- BayWoBindG: Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2007 (GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115) BayRS 2330-3-B (Art. 1–35)
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Zuständige Stellen, Verordnungsermächtigung
- Zweiter Teil Bindungen des Verfügungsberechtigten
- Art. 3 Überlassung an Wohnberechtigte
- Art. 4 Erteilung des Wohnberechtigungsscheins, Verordnungsermächtigung
- Art. 5 Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf, Verordnungsermächtigung
- Art. 5a Ausgeglichene Bewohnerstruktur
- Art. 6 Freistellung, Entlassung aus den Bindungen, Sicherung der Zweckbestimmung, besondere Wohnformen
- Art. 7 Kostenmiete
- Art. 8 Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
- Art. 9 Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
- Art. 10 Einmalige Leistungen
- Art. 11 Einseitige Mieterhöhung
- Art. 12 Kündigungsrecht des Mieters
- Dritter Teil Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- Art. 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- Art. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
- Art. 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- Art. 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
- Art. 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
- Art. 18 Bestätigung
- Vierter Teil Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
- Art. 19 Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen, Verordnungsermächtigung
- Art. 20 Berechnung der neuen Jahresleistung
- Art. 21 Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
- Art. 22 Entsprechende Anwendung für Wohnungsfürsorgemittel, Verordnungsermächtigung
- Art. 23 Mieterhöhung
- Fünfter Teil Schlussvorschriften
- Art. 24 Gleichstellungen
- Art. 25 Wohnheime
- Art. 26 Untermietverhältnisse
- Art. 27 Erweiterter Anwendungsbereich
- Art. 28 Verwaltungszwang
- Art. 29 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
- Art. 30 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 31 Weitergehende Verpflichtungen
- Art. 32 Verordnungsermächtigung
- Art. 33 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
- Art. 34 Überleitungsregelungen
- Art. 35 Inkrafttreten
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