LB-PG
Landesbeamten-Pensionsreformgesetz (LB-PG)
- Landesbeamten-Pensionsreformgesetz (LB-PG)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1
- Anwartschaft
- § 2
- 2. Abschnitt Ruhebezug
- Anspruch auf Ruhegenuss
- § 3
- Ruhegenussermittlungsgrundlagen
- § 3a
- Ruhegenussberechnungsgrundlage
- § 4
- Sonderbestimmungen für Beamte, deren öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ab dem 2. Jänner 2008 beginnt
- § 4a
- Ruhegenussbemessungsgrundlage
- § 5
- Ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit
- § 6
- Anrechenbare Ruhegenussvordienstzeiten
- § 7
- Ausschluss der Anrechnung und Verzicht
- § 8
- Wirksamkeit der Anrechnung
- § 9
- Besonderer Pensionsbeitrag
- § 10
- Nachträgliche Anrechnung von Zeiten
- § 10a
- Anrechnung im Ruhestand verbrachter Zeiten
- § 11
- Ausmaß des Ruhegenusses
- § 12
- Begünstigungen bei Dienstunfähigkeit
- § 13
- Zurechnung von Zeiten
- § 14
- Verlust des Anspruches auf Ruhegenuss
- § 15
- Ablösung des Ruhebezuges
- § 16
- (entfallen auf Grund LGBl Nr 95/2005 )
- 3. Abschnitt Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen
- Versorgungsbezug, Anspruch auf Witwen- und Witwerversorgungsgenuss
- § 17
- Ausmaß des Witwen- und Witwerversorgungsgenusses
- § 18
- Erhöhung des Witwen- und Witwerversorgungsbezuges
- § 19
- Verminderung des Witwen- und Witwerversorgungsbezuges
- § 20
- Verminderung des Witwen- und Witwerversorgungsbezuges
- § 21
- (entfallen auf Grund LGBl Nr 95/2005 )
- Meldung des Einkommens
- § 22
- Vorschüsse auf den Witwen- und Witwerversorgungsbezug
- § 23
- Übergangsbeitrag
- § 24
- Waisenversorgungsbezug, Anspruch auf Waisenversorgungsgenuss
- § 25
- Ausmaß des Waisenversorgungsgenusses
- § 26
- Versorgungsbezug des früheren Ehegatten oder eingetragenen Partners
- § 27
- Begünstigungen der Hinterbliebenen
- § 28
- Verlust des Anspruchs auf Versorgungsgenuss, Abfindung bei Wiederverehelichung oder neuerlicher Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs
- § 29
- Ablösung des Versorgungsbezuges
- § 30
- (entfallen auf Grund LGBl Nr 95/2005 )
- Abfertigung des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners und der Waise
- § 31
- 4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für Beamte des Ruhestandes und für Hinterbliebene
- Kinderzulage
- § 32
- Kinderzurechnungsbetrag
- § 32a
- Ergänzungszulage
- § 33
- Sonderzahlung
- § 34
- Vorschuss und Geldaushilfe
- § 35
- Sachleistungen
- § 36
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge
- § 37
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge im Jahr 2008
- § 37a
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2009 bis 2011
- § 37b
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2012 bis 2014
- § 37c
- Ergänzende Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2017
- § 37d
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2018
- § 37e
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2019
- § 37f
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2020
- § 37g
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2021
- § 37h
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2022
- § 37i
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2023
- § 37j
- Einmalzahlungen für die Jahre 2022 und 2023
- § 37k
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2024
- § 37l
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2025
- § 37m
- Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2026
- § 37n
- Fälligkeitstag und Auszahlungstag
- § 38
- Auf- und Abrundung des Auszahlungsbetrages
- § 39
- Auszahlung von Geldleistungen
- § 40
- Ärztliche Untersuchung
- § 41
- Kostenersatz
- § 42
- Melde- und Nachweispflichten
- § 43
- Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen
- § 44
- Verjährung
- § 45
- Wirksamkeit des Verzichtes und der Abtretung
- § 46
- Beiträge
- § 47
- Sterbekostenbeitrag
- § 48
- 5. Abschnitt Todesfallbeitrag, Bestattungskostenbeitrag, Pflegekostenbeitrag
- Anspruch auf Todesfallbeitrag
- § 49
- (entfallen auf Grund LGBl Nr 95/2005 )
- Ausmaß des Todesfallbeitrages
- § 50
- (entfallen auf Grund LGBl Nr 95/2005 )
- Bestattungskostenbeitrag
- § 51
- (entfallen auf Grund LGBl Nr 95/2005 )
- Pflegekostenbeitrag
- § 52
- (entfallen auf Grund LGBl Nr 95/2005 )
- 6. Abschnitt Versorgung bei Abgängigkeit
- Versorgungsgeld für die Angehörigen eines Beamten des Dienststandes
- § 53
- Versorgungsgeld für die Angehörigen eines Beamten des Ruhestandes
- § 54
- Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
- § 55
- 7. Abschnitt Unterhaltsbeiträge
- Unterhaltsbeitrag für die Angehörigen und Hinterbliebenen eines entlassenen Beamten
- § 56
- Unterhaltsbeitrag für ehemalige Beamte des Ruhestandes
- § 57
- (entfallen auf Grund LGBl Nr 34/2014 )!
- Unterhaltsbeitrag für die Hinterbliebenen eines ehemaligen Beamten des Ruhestandes
- § 58
- (entfallen auf Grund LGBl Nr 34/2014 )!
- Gemeinsame Bestimmungen für Empfänger von Unterhaltsbeiträgen
- § 59
- 8. Abschnitt Nebengebührenzulage
- Anspruch auf Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss
- § 60
- Anspruchsbegründende Nebengebühren, Festhalten in Nebengebührenwerten
- § 61
- Pensionsbeitrag für anspruchsbegründende Nebengebühren
- § 62
- (entfallen auf Grund LGBl Nr 95/2005 )
- Bemessungsgrundlage und Ausmaß der Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss
- § 63
- Nebengebührenzulage zum Versorgungsgenuss
- § 64
- Nebengebührenzulage zum Unterhaltsbeitrag
- § 65
- Abfindung von Nebengebührenzulagen
- § 66
- Berücksichtigung von Nebengebühren aus einem früheren Dienstverhältnis zum Land, Festhalten der Nebengebühren
- § 67
- Berücksichtigung von Nebengebühren aus einem früheren Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft
- § 68
- Gutschrift von Nebengebührenwerten für Beamte des Dienststandes
- § 69
- Gutschrift von Nebengebührenwerten aus Anlass der Aufnahme eines Beamten
- § 70
- Gutschrift von Nebengebührenwerten für bestimmte Zulagen
- § 71
- 10. Abschnitt Schlussbestimmungen
- Einrichtung einer Verbindungs-, Zugangs- und Koordinierungsstelle
- § 72
- Rückwirkung von Verordnungen
- § 73
- Verweisungen auf Bundesgesetze
- § 74
- Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- § 75
- Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
- § 76
- § 77
- § 78
- § 79