BayLBG
INHALT
BayLBG: Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl. 1996 S. 16, 40) BayRS 2238-1-K (Art. 1–29)
- BayLBG: Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl. 1996 S. 16, 40) BayRS 2238-1-K (Art. 1–29)
- Erster Abschnitt Allgemeines
- Art. 1 Allgemeines
- Art. 2 Lehrämter
- Art. 3 Vorbildung und Ausbildung
- Art. 4 Studium
- Art. 5 Vorbereitungsdienst
- Art. 5a Zulassung zum Vorbereitungsdienst
- Art. 6 Prüfungen
- Art. 6a
- Art. 7 Befähigung für ein Lehramt
- Zweiter Abschnitt Studium
- Art. 8 Lehramt an Grundschulen
- Art. 9 Lehramt an Mittelschulen
- Art. 10 Lehramt an Realschulen
- Art. 11 Lehramt an Gymnasien
- Art. 12 Lehramt an beruflichen Schulen
- Art. 13 Lehramt für Sonderpädagogik
- Art. 14 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Grundschulen
- Art. 15 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Mittelschulen
- Art. 16 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Realschulen
- Art. 17 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien
- Art. 18 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an beruflichen Schulen
- Art. 19 Erweiterung des Studiums für das Lehramt für Sonderpädagogik
- Art. 19a Modellversuche
- Dritter Abschnitt Fortbildung der Lehrer
- Art. 20 Fortbildung der Lehrer
- Vierter Abschnitt Ausübung der Lehrämter
- Art. 21 Ausübung der Lehrämter
- Fünfter Abschnitt Sondervorschriften
- Art. 22 Sondervorschriften über Vorbildung, Ausbildung und Prüfungen
- Art. 23 Besondere Bestimmungen für nachträgliche Erweiterungen des Studiums
- Art. 24 Fachlehrer, Religionspädagogen
- Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 25 Lehramtsprüfungen und -befähigungen nach früherem Recht
- Art. 25a Studium nach früherem Recht
- Art. 26 Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Art. 27 In-Kraft-Treten
- Art. 29
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