FSchVE
Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung – FSchVE
- Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung – FSchVE
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Abschnitt 1 Zielsetzungen und Begriffsbestimmung
- Artikel 1
- Zielsetzungen und Umsetzungsmaßnahmen
- Artikel 2
- Begriffsbestimmungen
- Artikel 3
- Mindeststandards für Frauenplätze sowie geeignete Träger
- Abschnitt 2 Umsetzungsmaßnahmen
- Artikel 4
- Maßnahmen zum Ausbau des Angebots an Frauen- inklusive Kinderplätzen und Beratungs- und Betreuungsleistungen
- Artikel 5
- Maßnahmen zum Erhalt des bestehenden Angebots an Frauen- inklusive Kinderplätzen und Beratungs- und Betreuungsleistungen
- Artikel 6
- Einrichtung einer bundesweiten Steuerungsgruppe
- Artikel 7
- Erhebung des Nutzens von Schutzunterkünften
- Abschnitt 3 Aufgaben von Bund und Ländern und Finanzierung
- Artikel 8
- Zweckzuschuss des Bundes
- Artikel 9
- Verwendung des Zweckzuschusses durch die Länder
- Artikel 10
- Zielzustände
- Abschnitt 4 Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Controlling
- Artikel 11
- Angaben der Länder zur Beurteilung des Ist-Zustands
- Artikel 12
- Angaben der Länder zur Anzahl aufgenommener Personen sowie Aufenthaltstagen
- (Statistik)
- Artikel 13
- Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Erreichung der Zielzustände
- Artikel 14
- Controlling
- Artikel 15
- Rückzahlung der Zuschüsse bei widmungswidriger Verwendung oder Nicht-Verwendung sowie sonstige Maßnahmen bei vereinbarungswidrigem Verhalten
- Abschnitt 5 Auszahlungen des Bundes, Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Artikel 16
- Auszahlungen des Bundes
- Artikel 17
- Inkrafttreten und Vorbehalte
- Artikel 18
- Außerkrafttreten und Kündigungsverzicht
- Artikel 19
- Urschrift und beglaubigte Abschriften