Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 21/1988

AT - Landesrecht Salzburg
Vereinbarung über die Aufteilung und Verwendung der nach § 4 Z. 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1986, BGBl. Nr. 396, zur Verfügung stehenden Mittel für ein Warn- und Alarmsystem sowie die Einräumung wechselseitiger Benützungsrechte an den Anlagen dieses Systems (LGBl Nr 21/1988)

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