K-TZVO 2021
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 3. Mai 2021, mit der die Kärntner Tierzuchtverordnung 2021 (Kärntner Tierzuchtverordnung 2021 – K-TZVO 2021) erlassen wird
- Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 3. Mai 2021, mit der die Kärntner Tierzuchtverordnung 2021 (Kärntner Tierzuchtverordnung 2021 – K-TZVO 2021) erlassen wird
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Einleitung
- § 1 Allgemeines
- § 2 Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen sowie Genehmigung von Zuchtprogrammen
- § 3 Zuchtpopulation einer Rasse
- § 4 Prüfeinsatz
- § 5 Ausreichende eigene Zuchtpopulation
- § 6 Anforderungen an Personal von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- 3. Abschnitt Tätigwerden von anerkannten Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- § 7 Jahresbericht
- 4. Abschnitt Besamungswesen, Embryotransfer
- § 8 Belegschein, Besamungsschein, Embryoübertragungsschein, Aufzeichnungen
- § 9 Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zum Besamungstechniker
- § 10 Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zum Eigenbestandsbesamer
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 11 Unionsrecht
- § 12 Übergangsbestimmungen
- § 13 Inkrafttreten
- § 14 Außerkrafttreten